Financial Accounting Standards Board (FASB)

Financial Accounting Standards Board (FASB)
1. Charakterisierung: Als Reaktion auf die Weltwirtschaftskrise in den frühen 30er Jahren wurde in den USA durch den Securities Act von 1933 die Börsenaufsichtsbehörde  SEC gegründet. Diese hat u.a. die Aufgabe, Rechnungslegungsvorschriften für börsennotierte Unternehmen zu erlassen. Im Rahmen ihrer Zuständigkeit hat die SEC die Entwicklung eines materiellen Rechnungslegungssystems in die Kompetenz privater Organisationen übertragen. Heute widmet sich das 1972 gegründete FASB dieser Aufgabe, nachdem dessen Vorgängerorganisationen  Committee on Accounting Procedure (1938–1959) und  Accounting Principles Board (1959–1973) aufgrund ihrer hohen Affinität zum Wirtschaftsprüferberuf stark in die Kritik geraten waren. Seit 1973 geht das FASB der Aufgabe nach, Rechnungslegungsnormen für private Unternehmen zu entwickeln. Es hat hierbei die Interessen aller von der Rechnungslegung betroffenen Gruppen zu berücksichtigen. Weiterhin müssen die verabschiedeten Vorschriften auch den Vorstellungen der SEC und damit des Kapitalmarkts genügen, denn die SEC kann seine an das FASB delegierte Kompetenz jederzeit widerrufen und eigene Rechnungslegungsregeln erlassen.
- 2. Aufbau und Struktur des FASB sind von dem Zusammenwirken zahlreicher Gremien und Organisationen geprägt. Hauptorgan des FASB ist das Board, dessen sieben hauptberufliche Mitarbeiter eine hohe fachliche Qualifikation aufweisen und für jeweils fünf Jahre bestellt werden. Aus Gründen der Unabhängigkeit ist es den Board-Mitgliedern untersagt, während ihrer Amtszeit sonstige berufliche Tätigkeiten auszuüben. Finanziert und überwacht wird das FASB durch die  Financial Accounting Foundation, die auch die Board-Mitglieder sowie dessen Chairman ernennt. Fachliche Unterstützung erfährt das FASB von verschiedenen Gremien und Arbeitsgruppen, die mit Rechnungslegungsexperten aus den Bereichen Industrie, Wirtschaftsprüfung, Finanzanalyse und Wissenschaft besetzt sind. Zu nennen sind hier ehrenamtlich tätige Gruppen wie das  Financial Accounting Standards Advisory Council und die Emerging Issues Task Force sowie der aus etwa 50 fest angestellten Mitarbeitern bestehende Research and Technical Activities Staff.
- 3. Arbeitsweise: Die stark kasuistischen Rechnungslegungsvorschriften des FASB sind Ausfluss eines standardisierten Standard-Setting Prozesses. Dieses auch als Due Process bezeichnete Verfahren soll allen interessierten Personen und Gruppen die Möglichkeit geben, ihre Anschauungen in die inhaltliche Ausgestaltung der Standards einzubringen. Hierdurch gewinnt das FASB die Flexibilität, rasch auf aktuelle Probleme zu reagieren und die Akzeptanz ihrer Vorschriften zu verbessern. Auf der anderen Seite besteht die Gefahr, dass einzelne Regeln aufgrund der vielfältigen in ihnen zum Ausdruck kommenden Interessen nicht als Ausfluss eines einheitlichen Konzepts zu erkennen sind.
- 4. Das FASB veröffentlicht unterschiedliche Verlautbarungen mit differenziertem Verbindlichkeitsgrad. Zentrale Verlautbarungsart sind die  Statements of Financial Accounting Standards, die vor ihrer Verabschiedung den kompletten Standard-Setting Process durchlaufen. Bis Ende 2003 sind 150 Standards zu verschiedensten Fragen der Rechnungslegung erlassen worden. Das Conceptual Framework des FASB bilden die bisher sieben  Statements of Financial Accounting Concepts, die ebenfalls den Due Process durchlaufen haben und übergeordnete Ziele und Definitionen enthalten. In den Interpretations, die nicht dem Due Process unterliegen, werden v.a. Einzelfragen der Rechnungslegung behandelt sowie einzelne Standards ausgelegt. Ebenfalls außerhalb des Due Process entstehen die Technical Bulletins, die der Research and Technical Activities Staff zu Rechnungslegungsproblemen einzelner Unternehmen oder spezieller Branchen herausgibt. Schließlich veröffentlicht die EITF im Rahmen ihrer Aufgabe als „Frühwarnsystem“ für neue Entwicklungen die sog. EITF Abstracts zu Einzelfragen der Rechnungslegung. Neben den hier dargestellten Verlautbarungen des FASB und seines Umfeldes gelten weiterhin einzelne Rechnungslegungsvorschriften, die von den Vorgängerorganisationen erlassen worden waren. Hierzu zählen etwa die  Accounting Research Bulletins des CAP sowie die  APB-Opinions. Die Verlautbarungen des FASB sowie die fortgeltenden Vorschriften seiner Vorgängerorganisationen besitzen aufgrund der Kompetenzübertragung durch die SEC und dessen „Substantial Authoritative Support“ einen quasi-gesetzlichen Charakter und sind von sämtlichen börsennotierten Unternehmen zwingend einzuhalten. Darüber hinaus verpflichtet das  American Institute of Certified Public Accountants mit seiner Rule 203 des Code of Professional Ethics den Wirtschaftsprüferstand, nur solche Jahresabschlüsse uneingeschränkt zu testieren, die den Verlautbarungen des FASB entsprechen. Damit gewinnen die FASB-Verlautbarungen über den Kreis der börsennotierten Unternehmen hinaus Bedeutung, denn auch Abschlüsse, die nur aufgrund vertraglicher Verpflichtungen geprüft werden, müssen somit den FASB-Vorschriften genügen.
- Weitere Informationen unter www.fasb.org.

Lexikon der Economics. 2013.

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